Rundfunkbeitrag für Studierende: 18,36 € im Monat pro Wohnung (2026), ein Zahler pro WG, einer pro Zimmer im Wohnheim. Anmelden, teilen, abmelden.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person: 18,36 € im Monat im Jahr 2026, egal ob eine oder fünf Personen dort wohnen. In einer WG hinter einer gemeinsamen Wohnungstür meldet sich eine Person an, und die anderen beteiligen sich. Im Wohnheim gilt jedes Zimmer mit eigener Tür zu einem gemeinsamen Flur in der Regel als eigene Wohnung, also zahlt jede:r Bewohner:in einzeln. Studierende:r zu sein ist für sich allein kein Befreiungsgrund. Und wenn du Deutschland verlässt, beendet erst die Abmeldung deiner Adresse die Zahlungen. So regelst du es, ohne doppelt zu zahlen – oder für ein Zimmer, das du längst verlassen hast.
Was er ist und warum du einen Brief bekommen hast
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist kein Abo und keine Fernsehgebühr im alten Sinn: Du schuldest ihn, egal ob du einen Fernseher, ein Radio oder einen Laptop besitzt. Auslöser ist schlicht, dass du eine Wohnung innehast.
Vermutlich hast du davon erfahren, weil kurz nach deiner Anmeldung ein Brief kam. Das ist kein Zufall: Deine Anmeldung teilt dem Beitragsservice mit, dass an dieser Adresse jemand Neues wohnt. Der Brief fordert dich auf, deine Situation zu klären – er ist nicht automatisch eine Rechnung, die du allein bezahlen musst.
Beträge im Jahr 2026:
| Zahlungsrhythmus | Betrag |
|---|---|
| Monatlich | 18,36 € |
| Vierteljährlich | 55,08 € |
| Jährlich | 220,32 € |
Der Beitrag liegt 2026 weiterhin bei 18,36 €. Die KEF, die unabhängige Kommission, die den Finanzbedarf der Sender prüft, hat für 2027 eine moderate Erhöhung auf 18,64 € vorgeschlagen – die Länder müssen sie aber noch beschließen. Betrachte sie also als Vorschlag und prüf den aktuellen Betrag auf rundfunkbeitrag.de, bevor du damit planst.
Die Regel, die alles entscheidet: eine Wohnung, ein Beitrag
Alles hängt am rechtlichen Begriff der Wohnung. Eine Wohnung bedeutet einen Beitrag, egal wie viele Menschen darin leben.
In einer normalen WG liegen alle Zimmer hinter einer Wohnungstür zum gemeinsamen Treppenhaus oder Flur. Das ist eine einzige Wohnung. Der Beitrag wird also einmal für die ganze Wohnung gezahlt: Eine Person meldet sich an, bekommt die Beitragsnummer, und alle teilen sich die 18,36 €. Zu fünft sind das ein paar Euro pro Kopf und Monat.
Im Wohnheim ist es anders, und genau hier zahlen Studierende oft zu viel. Die Verbraucherzentrale erklärt den Unterschied klar: Zimmer und Apartments in Studierendenwohnheimen gelten jeweils als eigene Wohnung, also schuldet jede:r Bewohner:in die vollen 18,36 € im Monat. Die Ausnahme: Mehrere Zimmer sind durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt und wie eine WG angelegt oder genutzt – dann gilt wieder die WG-Regel, und eine Anmeldung deckt die ganze Gruppe ab.
In Göttingen heißt das praktisch:
- Apartment oder abgeschlossene Wohneinheit im Wohnheim → du bist fast sicher allein beitragspflichtig.
- Flurzimmer mit eigener Tür direkt zum öffentlichen Flur → gilt als eigene Wohnung; du bist beitragspflichtig.
- Cluster-Wohnung mit gemeinsamer Eingangstür, gemeinsamer Küche und Bad → eine Person zahlt für die ganze Einheit.
Wenn du nicht sicher bist, in welchem der drei Fälle du bist, schau, wo die Tür mit dem Briefkasten ist. Und bevor du etwas unterschreibst, erklärt unser Vergleich zwischen Studentenwerk-Wohnheim und privatem Markt, welche Grundrisse du typischerweise bekommst.
So meldest du dich an: drei Fälle
Fall 1 – jemand in der WG zahlt schon. Du musst nur auf den Brief antworten. Frag deine Mitbewohnerin oder deinen Mitbewohner nach der Beitragsnummer und dem genauen Namen, auf den das Konto läuft, und antworte dem Beitragsservice, dass die Wohnung bereits unter dieser Nummer angemeldet ist. So vermeiden Studierende am häufigsten, doppelt zu zahlen.
Fall 2 – noch zahlt niemand, und du wohnst in einer WG. Eine Person meldet sich online auf rundfunkbeitrag.de an, bekommt die Rechnungen, und die Gruppe rechnet privat ab – per Dauerauftrag an die zahlende Person oder mit einer App für gemeinsame Ausgaben. Wähl jemanden, der das ganze Jahr bleibt: Einen Kontoinhaberwechsel mitten im Jahr bedeutet zusätzlichen Papierkram.
Fall 3 – du wohnst allein in deiner eigenen Wohnung (Apartment oder Wohnheimzimmer, das als Wohnung zählt). Melde dich selbst an. Standardmäßig wird vierteljährlich im Voraus abgerechnet; du kannst auf monatlich oder jährlich umstellen.
Auf die Briefe zu antworten ist wichtig. Offene Beiträge verschwinden nicht einfach: Sie werden per Bescheid festgesetzt, können vollstreckt werden, und es kommen Säumniszuschläge hinzu – frag beim Beitragsservice nach. Wenn du mehrere Briefe verpasst hast, ist die ehrliche Lösung, dich anzumelden und die Lage zu erklären, nicht umzuziehen.
Befreiungen: was es wirklich gibt
Studierende:r zu sein ist kein Befreiungsgrund. Die Befreiung ist an bestimmte deutsche Sozialleistungen geknüpft – für Studierende vor allem BAföG, wenn man nicht bei den Eltern wohnt – oder an einen Härtefall. Internationale und Austauschstudierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG, deshalb kommt eine Befreiung im Erasmus-Semester selten infrage. Für bestimmte Behinderungen gibt es außerdem eine Ermäßigung.
Eine Feinheit in der WG: Sind einige Mitbewohner:innen befreit, zahlen die anderen trotzdem den Beitrag für die Wohnung. Erst wenn alle in der Wohnung befreit sind, schuldet die Wohnung nichts mehr.
Wenn du glaubst, in eine dieser Kategorien zu fallen, stell den Antrag mit dem offiziellen Formular und dem Nachweis – geh nie davon aus, dass eine Befreiung ohne Bescheid rückwirkend gilt.
Wenn du Deutschland verlässt: Konto schließen
Diesen Teil vergessen Austauschstudierende, und er kostet sie echtes Geld – Monate, nachdem sie wieder zu Hause sind.
Am Ende deines Semesters meldest du deine Adresse im Bürgerbüro ab (Abmeldung). Erst damit kann auch dein Beitragskonto für diese Wohnung geschlossen werden. Warst du die angemeldete Person für eine WG, sag dem Beitragsservice Bescheid und übergib das Konto an jemanden, der bleibt – sonst wird der Beitrag für die Wohnung weiter bei dir abgebucht.
Geh vor der Abreise die ganze Liste durch: Abmeldung, Beitragskonto und die Abrechnung von Kaution und Nebenkosten – der andere Punkt, der entscheidet, wie viel von deinem Geld zurückkommt. Unsere Services für Studierende zeigen dir die Reihenfolge.
FAQ — Der Rundfunkbeitrag für Studierende
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026? 18,36 € pro Monat und Wohnung, also 55,08 € pro Quartal oder 220,32 € pro Jahr. Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person.
Müssen alle in der WG zahlen? Nein. Eine WG hinter einer Wohnungstür ist eine Wohnung, also ist ein Beitrag für die ganze Wohnung fällig. Eine Person meldet sich an, und die Gruppe teilt die Kosten privat.
Zahle ich, wenn ich im Wohnheim wohne? Meist ja, und zwar einzeln: Zimmer und Apartments im Wohnheim gelten in der Regel als eigene Wohnungen. Ausnahme ist eine Cluster-Wohnung mit eigener Wohnungstür, die wie eine WG genutzt wird – dort deckt eine Anmeldung alle ab.
Können Studierende befreit werden? Nicht, weil sie studieren. Die Befreiung hängt an bestimmten Leistungen wie BAföG, auf das internationale Austauschstudierende grundsätzlich keinen Anspruch haben, oder an Härtefällen.
Wie höre ich auf zu zahlen, wenn ich nach Hause gehe? Melde deine Adresse im Bürgerbüro ab und informiere den Beitragsservice, damit das Konto für die Wohnung geschlossen oder auf jemanden übertragen wird, der bleibt.
Der Rundfunkbeitrag ist klein, aber er ist der klassische Weg, auf dem Austauschstudierende doppelt zahlen – einmal, weil sie nicht nach der Beitragsnummer fragen, und einmal, weil sie beim Auszug vergessen, das Konto zu schließen. Kümmere dich in der Woche nach deiner Anmeldung darum, und schau auf deiner Wohnungsgeberbestätigung nach, wer deine Unterkunft stellt, wenn du nicht weißt, wie deine Wohnung eingestuft ist. Du suchst ein Zimmer? Schau, was auf Studroof frei ist.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine offiziellen Quellen. Prüf den aktuellen Betrag und die Regeln auf rundfunkbeitrag.de und in den Hinweisen der Verbraucherzentrale für Studierende. Frag für deine konkrete Wohnung beim Beitragsservice nach. Stand: August 2026.
